Der Bock als Gärtner
Das Sprichwort "Den Bock zum Gärtner machen" kennt jeder. Dieses ist die wohl treffendste Bezeichnung für das so genannte Schadenmanagement der Versicherungs-gesellschaften nach einem Verkehrsunfall.
Was ist Schadenmanagement?
Autofahrern, die unverschuldet einen Unfall erlitten haben, wird vielfach von dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners angeboten, dass sich dieser um alles weitere kümmern wird. Dieses klingt zunächst verlockend. Hat doch der Normalbürger regelmäßig keine Erfahrung damit, was nach einem Unfall zu tun ist und welche Rechte ihm zustehen. Die angebotene Lösung erscheint zunächst einmal bequem. Dem Geschädigten werden alle Wege abgenommen. Der hauseigene Sachverständige der Versicherung vor Ort begutachtet das Fahrzeug und die von der Versicherung beauftragte Werkstatt holt das beschädigte Fahrzeug ab und bringt es auch zurück.
Welches Ziel wird mit dem Schadenmanagement verfolgt?
Sollte man sich aber deshalb in die Hände des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners begeben, also desjenigen, dessen Interesse darin liegt, den Schaden möglichst niedrig zu halten? Denn das eigentliche Ziel des Schadenmanagement ist die konsequente Schadensteuerung und die damit verbundene Kostensenkung für den Versicherer.
Folglich werden dem juristisch nicht bewanderten Geschädigten nicht so bekannte Schadenersatzpositionen wie die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Pauschale für Telefon und Porti, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden etc. oftmals nicht erstattet.
Daher ist jeder Geschädigte gut beraten, wenn er die fachlich qualifizierte Dienstleistung eines von ihm gewählten Sachverständigen und die eigene Reparaturwerkstatt, sowie die unabhängige und kompetente Beratung seines eigenen Rechtsanwalts in Anspruch nimmt und sich nicht darauf verlässt, dass der Versicherer ihn schon ordnungsgemäß beraten werde.
Nicht zuletzt dient das Schadenmanagement dazu, dem Geschädigten davon abzuhalten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Denn zum einen muss der Versicherer des Schädigers den Rechtsanwalt bezahlen (Rechtsanwaltskosten), zum anderen kennt der qualifizierte Rechtsanwalt die Schadenspositionen, die im Falle eines Verkehrsunfalles dem Geschädigten zustehen.
Aber auch der unabhängige Sachverständige ist sein Geld wert. Der Autor dieser Zeilen ist seit 17 Jahren Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht. In dieser Zeit hat er eine nicht unerhebliche Anzahl von Gutachten zu sehen bekommen, die zu Lasten der Geschädigten fehlerhaft waren oder aber die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Gunsten der Geschädigten nicht berücksichtigten. Derartiges häuft sich nach den vom Autor dieser Zeilen gemachten Erfahrungen, wenn der Sachverständige der Versicherungs-wirtschaft nahe steht oder gar von ihr bezahlt wird.