Der Wolf im Schafspelz ?
Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH!
Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivitäten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht Köln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss des LG Köln vom 18./26.01.2010 beendet. In der Präambel des Vergleichs wird festgestellt, dass die DEKRA Claims Services GmbH aus wirtschaftlichen Gründen entschieden habe, das Projekt "Schadensmanagement Plus" nicht fortzuführen. Die DEKRA Claims Services GmbH verpflichtet sich in dem Vergleich, nicht mehr zur Akquise von Schadensabwicklung werbend an Autohäuser und/oder Kunden solcher Autohäuser unter Hinweis auf das von ihr entwickelte Konzept "Schadenmanagement PLUS für Autohäuser" heranzutreten. Sie wird alle Autohäuser, die in das Pilotprojekt "Schadensmanagement PLUS" eingebunden waren, auffordern, nicht mehr für dieses zu werben oder diesbezügliche Werbeunterlagen zu verteilen(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins "Verkehrsanwälte Info vom 04.02.2010").
Der nachstehende kursiv gedruckte Text hat somit nur noch historische Bedeutung und stellt nicht mehr die derzeitige Situation dar.Ursprünglich hatten wir diesen Text auf dieser Seite eingestellt, als wir den Kampf gegen das Schadensmanagement der Dekra Claims Services GmbH aufnahmen.
Unter dieser Überschrift möchten wir Ihnen das Unfallschadenmanagement der Firma Dekra Claims Services GmbH vorstellen(Stand20.03.2009). Wer ist die Dekra Claims Services GmbH?
1972 wurde durch mehrere Versicherungsunternehmen die Arbeitsgemeinschaft von Schadenversicherern zur Schadensabwicklung gegründet. Diese wiederum installierte zur Schadensabwicklung die ASA GmbH, heute Dekra Claims Services GmbH - www.dekra-claims-services.de -.
Der Geschäftszweck der Dekra Claims Services ergibt sich aus dem Handelsregistereintrag (Amtsgericht Stuttgart HRB 4112). Er lautet wie folgt: Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden und von Schäden in der allgemeinen Haftpflicht-und Sachversicherung nebst Unternehmensberatung in allen Fragen der Schadenregulierung, insbesondere die Wahrung wirtschaftlicher Interessen In- und ausländischer Versicherersowie deren Vertretung auch als Bevollmächtigte zu den eingangs erwähnten Zwecken, jedoch ohne Beschränkung hierauf.
Mitglied des Management der Dekra Claims Services als Direktorin ist Frau Barbara Ritter.
Wie funktioniert das Unfallschadenmanagement der Dekra Claims Services GmbH?
Ein Unfallgeschädigter kommt nach einem Unfall in eine Werkstatt, die Kooperationspartner der Dekra Claims Services GmbH ist. Er erhält eine" Information zur Bearbeitung des Schadensfalls an Ihrem Fahrzeug". Dem Geschädigten wird mitgeteilt, dass sein Autohaus ihm die Abwicklung des Schadensfalls an seinem Fahrzeug gerne so einfach und sorglos wie möglich gestalten möchte.
Angeboten wird insoweit in Kooperation mit autorisierten Kooperationspartnern (Rechtsanwälten) und Dekra Claims Services GmbH folgender kostenfreier Service:
Dem Geschädigten wird die Übernahme der gesamten Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners angeboten.
Hierbei garantieren die Partner der Werkstätten die Wahrung aller Ansprüche des Geschädigten nach Rechtslage rund um sein Fahrzeug, die dem Geschädigten aus dem Schadensfall zustehen. Die Reparaturkosten werden direkt der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Angeboten wird auch die Reparaturabsprache mit der Vertragswerkstatt des Geschädigten und die gesamte Reparaturabwicklung.
Bei Fragen zu seiner Schadensabwicklung soll der Geschädigte sich direkt wenden an: Rechtsanwaltskanzlei Barbara Ritter.
Warum wir die Überschrift gewählt haben, erschließt sich Ihnen spätestens jetzt.Rechtsanwältin Barbara Ritter ist identisch mit der Direktorin Barbara Ritter der Dekra Claims Services Gmbh.
Können Sie sich vorstellen, als Geschädigter eines Verkehrsunfalles eine Rechtsanwältin zu beauftragen, die gleichzeitig als Direktorin in einem Unternehmen tätig ist, dessen Geschäftszweck insbesondere ist die Wahrung wirtschaftlicher Interessen In-und ausländischer Versicherer bei der Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden und von Schäden in der allgemeinen Haftpflicht-und Sachversicherung? Haben Sie eine Erklärung, wie eine solche Rechtsanwältin den Interessenkonflikt im Hinblick auf die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen des Mandanten als Anspruchsteller gegenüber einem Unternehmen der Versicherungswirtschaft und ihrer Aufgabe als Direktorin in einem Unternehmen mit dem obigen Geschäftsweg auflösen soll?
Wer ist noch beteiligt an diesem Unfallschadenmanagement?
Auch die Dekra Automobil GmbH, Birnenstr. 2, 17033 Neubrandenburg, beteiligt sich aktiv an diesem Unfallschadenmanagement. So hat die Dekra Automobile GmbH mit Schreiben vom 06.02.2009 an eine Vielzahl von Autohäusern zu einer Informationsveranstaltung der Dekra Claims Services eingeladen, und zwar in die Dekra Niederlassung, Birnenstr 2,17033 Neubrandenburg. Dieses kann auch nicht verwundern. Gibt es doch eine Checkliste, aus der sich ergibt, dass Unterlagen für den Dekra-Sachverständigen kopiert werden sollen. Weiter gibt es ein vorformuliertes Schreiben, das per Telefax an Rechtsanwältin Barbara Ritter (nicht vergessen = Direktorin Barbara Ritter) übersandt werden soll, dass die Zeile enthält:
Ein Dekra-Gutachter wurde bereits beauftragt: Ja O Nein O
Hieraus ergibt sich, dass auch die Dekra Automobil GmbH institutionell in dieses Unfallschadenmanagement eingebunden ist.
Wir dürfen an dieser Stelle zitieren aus der Homepage der Dekra Claims Services (Stand 8.3.2009): " Zu unserem zufriedenen Kunden zählen u.a.: Über 100 Versicherungsgesellschaften schätzen uns als zuverlässigen und kompetenten Partner in allen Fragen des Schadensmanagement."
Gegenüber der Versicherungswirtschaft und den mehr als 100 Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft, für die die Dekra Claims Services GmbH tätig ist, wird damit geworben, zuverlässiger und kompetenter Partner in allen Fragen des Schadensmanagement zu sein sowie Schäden kostengünstig zu regulieren. Gegenüber dem Geschädigten wird damit geworben, seinen Unfallschaden kostenfrei zu regulieren.
Hier stellt sich doch die Frage, wer dann die Kosten der Regulierung des Unfalls trägt und warum ein Dritter hierzu bereit sein sollte.
Hierüber sollten Sie sich einmal Gedanken machen!!